Freitag, 2. Februar 2007

Lombardei: Nach Abtreibung ist Beerdigung künftig Pflicht


Das Bild zeigt einen 20 Wochen alten Embryo bei einer "Körperwelten-Ausstellung" in Mexiko. Quelle: http://www.n-tv.de/760248.html
Im Newsletter von 'Jugend für das Leben' (31.01.2007, n-tv, JfdL-md) haben wir folgendes erfahren.
Lombardei: Nach Abtreibung ist Beerdigung künftig Pflicht
In der norditalienischen Lombardei müssen abgetriebene Kinder künftig beerdigt werden. Dies gelte auch für Abtreibungen bis zur 20. Schwangerschaftswoche, heißt es in einem Beschluss des Regionalrates. Es geht um die Würde des Fötus, erklärte der Gouverneur der Region, Roberto Formigone. Das ist eine Regelung, die bereits als revolutionär betrachtet wird, kommentiert die Mailänder Zeitung Corriere della Sera.Formigone weiter: Die Eltern haben die Möglichkeit, die Beerdigung zu regeln. Wenn sie dies nicht tun, dann kümmert sich das Krankenhaus darum und beerdigt den Fötus in einem Massengrab. Bisher würden Krankenhäuser abgetriebene Föten zumeist im Sondermüll entsorgen, heißt es. Quelle: http://www.n-tv.de/760248.html

Auch in österreichischen Krankenhäusern (zumindest im Krankenhaus Wiener Neustadt) ist es meines Wissens so, dass auch das gesamte Gewebe, welches bei einer Gebärmutterausschabung (Kyretage) nach einem natürlichen Absterben des Embryos oder des Fötusses (also bei einer Fehlgeburt - Abortus) entfernt wird, auf den städtischen Friedhof gebracht wird. Wie hier die gesetztlichen Regelungen sind, weiß ich allerdings nicht. Weiß hier jemand mehr darüber?
Interessant ist hier auch die Frage nach der Nottaufe des auf natürlichem Wege abgestorbenen oder durch ärztlichen Eingriff absichtlich getöteten Kindes.
Bitte um Kommentare.

-jk-

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